Neu : Einreise in Sri Lanka
Einreise-Vorschriften, Visa-Bestimmungen & Infos zum Online-Einreiseformular
Stand: 17. August 2024
Seit 3. August 2024 – Änderung des Visa-Beantragungsprozesses
Derzeit wird das Visa-System für Sri Lanka überarbeitet. Die Ausführungen zum Visum weiter unten sind demnach nicht aktuell (alle anderen Informationen auf dieser Seite sind jedoch gültig und müssen bei der Einreise beachtet werden). Sobald es Informationen zum neuen Visa-Prozess gibt, aktualisieren wir diese Seite. Derzeit gilt:
Bereits genehmigte Visa bleiben gültig. Sie können damit in Sri Lanka einreisen.
Visa, die nach dem 2. August um 17 Uhr (Sri Lanka Zeit) über das alte System beantragt wurden, werden von der sri-lankischen Immigrationsbehörde nicht mehr genehmigt. Die Kosten dafür werden refundiert. Um eine Refundierung zu erhalten, müssen Sie ein E-Mail mit der Referenznummer Ihres Visa-Antrags an travel.partner@srilankaevisa.lk senden.
Bis das neue Visa-System online ist, erhalten europäische Staatsbürger, die noch kein Visum haben, ein Visa-on-Arrival (also ihr Visum für Sri Lanka direkt bei der Ankunft am Flughafen in Colombo). Das Visum-on-Arrival kostet 50 USD pro Person und gilt für 30 Tage (Touristen dürfen damit 30 Tage in Sri Lanka bleiben). Bezahlt werden kann in bar (Euro-Scheine werden akzeptiert) oder mit Kreditkarte.
Weitere Updates folgen, sobald es entsprechende Informationen von der sri-lankischen Immigrationsbehörde gibt.
Sie benötigen für das Arrival Visa nur einen gültigen Reisepass der noch 6 Monate über die Reisezeit hinaus gültig ist und Ihre Reiseunterlagen.
Aktuelle Informationen finden sie beim Auswärtigen Amt unter :
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/SriLankaSicherheit_node.html
Telefonisch erreichen Sie das Auswärtige Amt in Deutschland unter 030/50000 oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Botschaft.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
Botschaft von Sri Lanka |
Generalkonsulat von Sri Lanka |
Konsulat von Österreich |
Botschaft von Sri Lanka |
Botschaft der Schweiz |
Generalkonsulat von Sri Lanka |
Diese Information ist ausdrücklich keine rechtlich verbindliche und kann sich jederzeit, unangekündigt ändern. Staatsangehörige von hier nicht aufgeführten Staaten müssen sich unabhängig von dieser Information ebenfalls informieren. Rechtlich verbindliche Informationen erhalten Sie von der zuständigen Botschaft oder den Konsularbehörden Sri Lankas.
Zollbestimmungen
Bei Einreise können folgende Gegenstände zollfrei eingeführt werden (Regelungen für Personen über 18 Jahre): 2 Flaschen Wein und 1,5 l Spirituosen, Parfüm für den persönlichen Gebrauch und 250 ml Eau de Toilette. Edelmetalle und Schmuck müssen bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von ausländischen Tabakwaren ist verboten.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist nur mit Genehmigung erlaubt. Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Asiamar by ID Reisewelt wendet sich strikt gegen jede Art von Souvenirs oder Einkäufe, für die Tiere getötet oder gezüchtet, beziehungsweise bedrohte Pflanzen verwendet werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist strengstens untersagt. Verstöße gegen die erlaubte Devisenein- und ausfuhr, den unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie Sexualdelikte können schwerwiegende Folgen haben.
Bitte beachten Sie auch, dass die Einfuhr von bestimmten Medikamenten verboten ist, bzw. einer gesonderten Genehmigung bzw. besonderer Dokumentation bedarf. Detaillierte Informationen hierzu zu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt. In jedem Fall sollten Sie sich fachkundig bei ALLEN verschreibungspflichtigen Medikamenten mit Ihrem Hausarzt in Verbindung setzen, der Ihnen ein entsprechendes, international gültiges, englischsprachiges Begleitformular aushändigen und die Einfuhrmöglichkeit für Sie prüfen kann. Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr von verbotenen Medikamenten zur Verweigerung der Einreise oder zu anderen behördlichen Maßnahmen führen kann. Für die Einhaltung der Einfuhrvorschriften sind Sie als Reisende selbst verpflichtet.
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Hier geht’s zum kostenlosen Download:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/02-Hinweise/App_Text.html