Einreise Sri Lanka

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Um nach Sri Lanka zu reisen, müssen Touristen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz online unter www.srilankaevisa.lk ein Visum beantragen. Die Gebühren für ein 30-tägiges Touristenvisum ("30 Days Single Entry Visa") betragen 50 USD pro Person, bestehend aus 40 USD Visagebühren und 10 USD Bearbeitungsgebühren. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Kreditkarte. Das 30-tägige Touristenvisum ermöglicht eine einmalige Einreise nach Sri Lanka innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Visums und einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen.

Für den Visumsantrag benötigen Sie ein digitales Foto, das dem Format eines Passfotos entspricht, sowie ein digitales Foto der Datenseite Ihres Reisepasses für jede Person, für die ein Visum beantragt wird. Diese Fotos müssen im Visa-Beantragungstool als jpg-Datei hochgeladen werden und eine Größe von mindestens 100 KB und maximal 1 MB haben. Der Visumantrag kann auch für eine Reisegruppe (z. B. Familie) in einem einzigen Durchgang gestellt werden ("Add Applicant" am Ende von Seite 5). Ihr Reisepass muss noch 6 Monate über Ihre geplante Reisezeit hinaus gültig sein. 

Nach erfolgreicher Ausfüllung des Visa-Antrags wird das Visum von der sri-lankischen Einwanderungsbehörde innerhalb weniger Stunden genehmigt. Sie erhalten eine E-Mail mit der "Visa Approval Notice" als PDF-Datei, die Sie ausgedruckt mit nach Sri Lanka nehmen müssen.

Stand Mai 2024

 

Aktuelle Informationen finden sie beim Auswärtigen Amt unter :

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/SriLankaSicherheit_node.html

Telefonisch erreichen Sie das Auswärtige Amt in Deutschland unter 030/50000 oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Botschaft.

 

 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
40, Alfred House Avenue, Colombo 3
Tel: +94 - 11 - 2580431
Fax: +94 - 11 - 2580440

Botschaft von Sri Lanka
Niklasstrasse 19
DE- 14163 Berlin
Tel.: 030 809 097 49
Fax: 030 809 097 57

Generalkonsulat von Sri Lanka
Lyoner Straße 34, Tower 2 (7. Stock)
60528 Frankfurt am Main
Tel.:0 69 - 660 539 80
Fax 0 69 - 660 539 899

 

 

Konsulat von Österreich
424 Union Place
LK- Columbo 2
Tel.: 0094 269 63 11 | 0094 269 16 13 | 0094 269 34 94
Fax: 0094 269 83 82

Botschaft von Sri Lanka
Weyringergasse 33-35 (4.Stock)
A - 1040 Wien     
Tel.:00 43 - 1 - 503 79 88
Fax: 00 43 - 1 - 503 79 93
E-Mail: embassy@srilankaembassy.at

 

 

 

Botschaft der Schweiz
63, Gregory´s Road
Colombo 7, Sri Lanka
Tel.: +94 11 269 51 17
Fax: +94 11 269 51 76
E-Mail: col.vertretung@eda.admin.ch

Generalkonsulat von Sri Lanka
Rue de Moillebeau 56
CH - 1209 Genf
Tel.: 022/919 12 50
Fax: 022/788 31 92
E-Mail: consulate@lankamission.org

 

 

Diese Information ist ausdrücklich keine rechtlich verbindliche und kann sich jederzeit, unangekündigt ändern. Staatsangehörige von hier nicht aufgeführten Staaten müssen sich unabhängig von dieser Information ebenfalls informieren. Rechtlich verbindliche Informationen erhalten Sie von der zuständigen Botschaft oder den Konsularbehörden Sri Lankas.

 

Zollbestimmungen

Bei Einreise können folgende Gegenstände zollfrei eingeführt werden (Regelungen für Personen über 18 Jahre): 2 Flaschen Wein und 1,5 l Spirituosen, Parfüm für den persönlichen Gebrauch und 250 ml Eau de Toilette. Edelmetalle und Schmuck müssen bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von ausländischen Tabakwaren ist verboten.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist nur mit Genehmigung erlaubt. Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Asiamar by ID Reisewelt wendet sich strikt gegen jede Art von Souvenirs oder Einkäufe, für die Tiere getötet oder gezüchtet, beziehungsweise bedrohte Pflanzen verwendet werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist strengstens untersagt. Verstöße gegen die erlaubte Devisenein- und ausfuhr, den unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie Sexualdelikte können schwerwiegende Folgen haben.

Bitte beachten Sie auch, dass die Einfuhr von bestimmten Medikamenten verboten ist, bzw. einer gesonderten Genehmigung bzw. besonderer Dokumentation bedarf. Detaillierte Informationen hierzu zu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt. In jedem Fall sollten Sie sich fachkundig bei ALLEN verschreibungspflichtigen Medikamenten mit Ihrem Hausarzt in Verbindung setzen, der Ihnen ein entsprechendes, international gültiges, englischsprachiges Begleitformular aushändigen und die Einfuhrmöglichkeit für Sie prüfen kann. Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr von verbotenen Medikamenten zur Verweigerung der Einreise oder zu anderen behördlichen Maßnahmen führen kann. Für die Einhaltung der Einfuhrvorschriften sind Sie als Reisende selbst verpflichtet.

Die Sicher-Reisen-App

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Alles in einer App:

  • Tipps für Reisevorbereitung & Notfälle
  • Notfalladressen im Reiseland
  • Adressen der Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland
  • Informationen zu jedem Reiseland
    (geographische, politische und wirtschaftliche Daten in Kürze)
  • Reise- und Sicherheitshinweise zu jedem Reiseland
  • Ortungs-und Nachrichtenfunktion
    (Lokalisiert Ihren Standort und „Ich bin Ok“ Button zur Benachrichtigung von Verwandten, Freunden und Bekannten)
  • „Kinderschutz“  (Weiterleitung zur deutschsprachigen Meldeplattform für etwaige Verdachtsfälle bzw. konkrete Beobachtungen von sexueller Ausbeutung von Kindern im Tourismus)

 

Ein weiteres Plus der App Sicher-Reisen ist, das viele Teile im offline Modus nutzbar sind und somit hohe Datengebühren im Ausland vermieden werden können.  

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http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/02-Hinweise/App_Text.html