Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde KM Ayurveda Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt, der Informationen auf der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch KM Ayurveda Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird KM Ayurveda Reisen dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, was vom Kunden zu prüfen ist, so ist KM Ayurveda Reisen für die Dauer von zehn Tagen an das neue Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
a) Mit Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung in Höhe von zwanzig Prozent des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung in bar, per Scheck oder durch Überweisung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- oder sonstige Versicherungen vollständig zu zahlen.

b) Die Restzahlung wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Bezahlung spätestens 10 Tage vor Abreise an den Kunden ausgehändigt. Ist der fällige Reisepreis bis zum vereinbarten Reisetermin nicht vollständig bezahlt und wird er trotz Mahnung nicht innerhalb der in der Mahnung festgesetzten angemessenen Frist gezahlt, wird KM Ayurveda Reisen dazu berechtigt, von dem Vertrag unter den Voraussetzungen des § 323 BGB zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir 20% des Reisepreises einschließlich Umsatzsteuer fordern, soweit der Kunde nicht nachweist, dass überhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat KM Ayurveda Reisen bis zum Rücktritt im Vertrauen auf die Durchführung des Reisevertrages bereits Buchungskosten bei Drittunternehmen gehabt, bleibt KM Ayurveda Reisen ausdrücklich die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

3. Leistungen, Preisänderungen vor Vertragsschluss
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen auf der Reiseausschreibung von KM Ayurveda Reisen sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Die auf der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für KM Ayurveda Reisen  bindend. KM Ayurveda Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Hotel-, Orts- und Landesprospekte und sonstige nicht von KM Ayurveda Reisen verfasste Beschreibungen haben nur einen unverbindlichen Informationscharakter, wobei deren Inhalt weder von KM Ayurveda Reisen gewährleistet wird noch geprüft ist. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von KM Ayurveda Reisen ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von KM Ayurveda Reisen wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KM Ayurveda Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und dem Kunden gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anzubieten. KM Ayurveda Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat KM Ayurveda Reisen den Reisenden sofort, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, darüber zu informieren. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, gebührenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn KM Ayurveda Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Nach der Erklärung über Reisepreiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung durch KM Ayurveda Reisen muss der Kunde diese Rechte unverzüglich geltend machen.

5. Rücktritt, Nichtantritt oder Abbruch der Reise durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei KM Ayurveda Reisen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann KM Ayurveda Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und/oder Aufwendungen verlangen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen Rücktritt vor Erhalt der Buchungsbestätigung. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. KM Ayurveda Reisen kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Nachstehende Pauschalen können nicht verlangt werden, wenn der Kunde nachweist, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ohne diesen Nachweis fallen, soweit es nicht nachstehend unter Ziffern 5.1.1.ff anderes benannt ist, Stornokosten an.

Rücktrittsgebühren (Stornokosten) fallen auch dann an, wenn sich ein Reiseteilnehmer trotz entsprechender Informationen seitens KM Ayurveda Reisen nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn er die Reise trotz entsprechender Unterrichtung von KM Ayurveda Reisen gemäß § 5 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) die Reise nicht antreten kann, weil er die erforderlichen Reisedokumente (z.B. Reisepass, notwendige Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten) nicht beigeschafft hat. Bricht der Kunde die bereits angetretene Reise ab, ohne dass höhere Gewalt (§ 651 j BGB) vorliegt oder ein Gastschulaufenthalt (§ 651 l BGB) oder KM Ayurveda Reisen den Abbruchgrund zu vertreten hat (§ 651 e BGB) bleibt es beim vollen Reisepreis.

5.1.1 Stornokosten für Hotelbuchungen, Landleistungen und Ayurveda-Behandlungen:

– bis 45. Tag: 15 % des Reisepreises

– 44. bis 30. Tag: 20 % des Reisepreises

– 29. bis 22. Tag: 35 % des Reisepreises

– 21. bis 15. Tag: 50 % des Reisepreises

– 14. bis 7. Tag bei Individualreisen: 60 % des Reisepreises

– 14. bis 7. Tag bei Gruppenreisen: 85 % des Reisepreises

– 6. bis 2. Tag bei Individualreisen: 70 % des Reisepreises

– 6. bis 2. Tag bei Gruppenreisen: 90 % des Reisepreises

– ein Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen bei Reisebeginn bei Individualreisen 90 % des Reisepreises.

– ein Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen bei Reisebeginn bei Gruppenreisen 95 % des Reisepreises.

5.1.2. Stornokosten für Flugbuchungen von IATA-Tarifen:
Die Tickets müssen ggf. umgehend ausgestellt und bezahlt werden, damit der Reisepreis gesichert werden kann. Der Flugtarif ist in der Regel nicht umbuchbar und erstattbar. Nach Festbuchung fallen 100% Stornogebühr des Flugpreises an.

5.1.3. Stornokosten für innerindische Flüge
Die Tickets müssen sofort ausgestellt werden, nach Ticketausstellung fallen 100% Stornokosten an, die Tickets sind nicht umbuchbar und nicht erstattbar.

5.2. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so ist KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen berechtigt, die entstandenen Kosten laut den Bedingungen des gebuchten Flugtarifes der jeweiligen Airline bzw. der Leistungserbringer der Landleistungen weiterzugeben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, ggf. nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

6. Rücktritt bzw. Kündigung durch den Reiseveranstalter
KM Ayurveda Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt KM Ayurveda Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reispreis. Ersparte Aufwendungen sowie Vorteile, die sich aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen ergeben, werden zurückerstattet. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer.

b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Zudem muss auch in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben sein und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen werden. In jedem Fall ist KM Ayurveda Reisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat KM Ayurveda Reisen den Kunden davon zu unterrichten.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen u.Ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch KM Ayurveda Reisen den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann KM Ayurveda Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist KM Ayurveda Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, besonders, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die für die Rückbeförderung entstehenden Mehrkosten sind von KM Ayurveda Reisen und dem Kunden je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1. KM Ayurveda Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Ausschreibungen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss die Änderung der Ausschreibungen erklärt hat;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit;

8.2. Für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Die Unterbringung und Verpflegung erfolgt entsprechend der Reisebestätigung und des Angebotes.

8.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung oder der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt, haftet KM Ayurveda Reisen nur für solche Schäden, die durch Beförderungen in Linienverkehr entstehen nur dann, wenn die Schäden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von KM Ayurveda Reisen oder eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

a) Bei Abenteuertouren hat der Kunde die Sicherheitsbestimmungen von KM Ayurveda Reisen und seinen Vertragspartnern zu beachten. Soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt, haftet KM Ayurveda Reisen nur für solche Schäden, die bei einer Abenteuertour entstehen, nur dann, wenn die Schäden auf eine grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von KM Ayurveda Reisen oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von KM Ayurveda Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit KM Ayurveda Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2. Für alle gegen KM Ayurveda Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit geführt haben und nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet KM Ayurveda Reisen bei Sachschäden bis 4.100 Euro; übersteigt der Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

9.3. KM Ayurveda Reisen haftet nicht für Leistungsträger im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bahnfahrkarten, öffentliche Verkehrsmittel, Ausflüge, Rundreisen, zusätzliche Hotelaufenthalte, ect.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

10. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
KM Ayurveda Reisen ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss KM Ayurveda Reisen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. KM Ayurveda Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_en.htm und auf der Internetseite von KM Ayurveda Reisen sowie in seinen Geschäftsräumen einsehbar.

11. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung / Agentur oder direkt bei KM Ayurveda Reisen (Adresse siehe unten) zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

KM Ayurveda Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. KM Ayurveda Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet KM Ayurveda Reisen innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von KM Ayurveda Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche wegen eines Personenschadens oder eines Schadens, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KM Ayurveda Reisen oder einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters von KM Ayurveda Reisen beruht, handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder KM Ayurveda Reisen gegenüber anzuzeigen.

Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Eintritt eines Dritten gem. Ziffer 5.3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und unter Familienangehörigen.

13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

14. Mitwirkungspflichten des Kunden
Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der von KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten. Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

16. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Reisebedingungen gelten für alle Reisen mit KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen - eine Marke von KM Reisen, Dorsbrunn 3, 91785 Pleinfeld, Tel.: 0049 (0) 9144 8737, Fax 0049 (0) 9144 8752

17. Gerichtsstand
Für Klagen von KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In dessen Fällen ist der Sitz von KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen maßgebend.

Bei KM Ayurveda Reisen sind alle Buchungen Pauschalreisen, egal ob Hotel only oder inkl. Flug. Hier finden sie das entsprechechende Formblatt Pauschareisen.

Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2302 zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen, Geschäftsführerin Karin Mäckel , Dorsbrunn 3 , 91785  Pleinfeld trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt KM Ayurveda Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise
vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten –auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisevertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnliche Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.
Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. KM Ayurveda Reisen - eine Marke von KM Reisen hat eine Insolvenzversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.
Die Reisenden können diese unter der Anschrift Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon +49 (0) 611 533 5859 erreichen, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von KM Ayurveda Reisen verweigert werden.